19/07/2024 0 Kommentare
URLAUBSTIPP
Nicht mit abgelaufener §57a Plakette (Pickerl) ins Ausland fahren!
In Österreich ist es erlaubt die "Pickerlüberprüfung" für einen PKW (M1) bis zu vier Monate nach Fälligkeitsdatum zu überziehen.
Bei Fahrten über die Grenze ist aber Vorsicht geboten, denn im Ausland gelten derartige Regelungen oft nicht!
Wir raten daher, eine fällige Begutachtung rechtzeitig vor dem Urlaub durchführen zu lassen. Dies ist bei PKWs ab einem Monat vor dem Erstzulassungsdatum möglich.
Kommentare
Einen Kommentar hinterlassen